Änderungen für AKÜ Betriebe im Umgang mit der BUAK
- Mario Schrank

- 24. März
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Apr.
Für AKÜ-Betreibe wurde im BUAK-Portal ein eigener Uploadbereich eingerichtet.
Die Überlassungsmitteilungen jener Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, sind dort hochzuladen.
Gleichzeitig sind AKÜ-Betriebe nur noch dann in das SWE-System einzubeziehen, wenn auch der Beschäftigungsbetrieb dieser Regelung unterliegt.
Unterliegt der Beschäftigerbetrieb zwar dem BUAG, jedoch nicht dem SWE-System, so ist der Überlasserbetrieb ebenfalls nicht in das SWE-System einzubeziehen.





Kommentare