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Änderungen für AKÜ Betriebe im Umgang mit der BUAK

  • Autorenbild: Mario Schrank
    Mario Schrank
  • 24. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Apr.


Für AKÜ-Betreibe wurde im BUAK-Portal ein eigener Uploadbereich eingerichtet.

Die Überlassungsmitteilungen jener Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, sind dort hochzuladen.

Gleichzeitig sind AKÜ-Betriebe nur noch dann in das SWE-System einzubeziehen, wenn auch der Beschäftigungsbetrieb dieser Regelung unterliegt.

Unterliegt der Beschäftigerbetrieb zwar dem BUAG, jedoch nicht dem SWE-System, so ist der Überlasserbetrieb ebenfalls nicht in das SWE-System einzubeziehen.



Schwarz gepunkteter Schriftzug "DATA" auf einer Glasscheibe mit Stadtgebäude im Hintergrund, leicht unscharf und gedämpfte Farben.


 
 
 

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