Steuerbefreiung für Reiseaufwandsentschädigung bei Arbeitskräfteüberlassung
- Mario Schrank

- 24. März
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Erfreuliche Klarstellung des BMF zu GPLB-Prüfungen bei Arbeitskräfteüberlassung
Im Zuge aktueller GPLB-Prüfungen sind vermehrt Kunden mit entsprechenden Fragestellungen
auf uns zugekommen.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG, hat der Fachverband die Fachabteilung der WKÖ um eine dringende Klärung mit dem Bundesministerium für Finanzen ersucht.
Zu diesem Zweck wurde eine ausführlich begründete Anfrage in Abstimmung mit den Mitgliedern des Bundesausschusses Personaldienstleister ausgearbeitet und Anfang Februar 2026 an das BMF übermittelt.
Am 10. März 2026 wurde schließlich die entsprechende Anfragebeantwortung auf der Website des BMF veröffentlicht. Diese befasst sich mit den steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und bringt damit eine wichtige Klarstellung für die Praxis: Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz





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