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Personalverrechnung 2026

  • Autorenbild: Mario Schrank
    Mario Schrank
  • 13. Feb.
  • 3 Min. Lesezeit

Die wichtigsten Änderungen:

Das müssen Unternehmen jetzt wissen


Die Personalverrechnung 2026 steht vor einem der umfassendsten Reformjahre der letzten Zeit. Zahlreiche gesetzliche Änderungen in Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung treten gleichzeitig in Kraft und wirken sich direkt auf HR-Prozesse, Lohnverrechnung und Personalplanung aus.

Besonders relevant sind neue Regelungen zur Teilpension, Verschärfungen bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Anpassungen bei der Altersteilzeit, neue Kündigungsfristen für freie Dienstnehmer:innen sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen.



Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Neuerungen der Personalverrechnung 2026 – verständlich, praxisnah und kompakt


  1. Teilpension ab 2026: Neuer flexibler Übergang in die Pension

Ab 1. Jänner 2026 wird die Teilpension eingeführt und ersetzt teilweise bisherige Altersteilzeitmodelle. Ziel ist ein flexibler, finanziell nachhaltiger Übergang in den Ruhestand.

Arbeitnehmer:innen können ihre Normalarbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren. Abhängig vom Reduktionsausmaß wird eine Teilpension von 25 %, 50 % oder 75 % gewährt. Grundlage ist die im letzten Jahr überwiegend geleistete Arbeitszeit.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Teilpension muss einvernehmlich zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Personen mit laufender Alterspension oder Erwerbsminderungspension sind ausgeschlossen.


Vorteile der Teilpension für Unternehmen und Beschäftigte

  • kein Lohnausgleich und keine fiktiven Beitragsgrundlagen

  • kein aufwendiges Refundierungsverfahren

  • Abfertigung ALT bleibt auf Basis der früheren Vollzeit

  • Selbstkündigung zur Teilpension ist nicht abfertigungsschädlich


Wichtige Risiken in der Personalverrechnung

Sinkt die Arbeitszeit stärker als vereinbart oder wird zusätzlich eine selbständige Tätigkeit über der Versicherungsgrenze ausgeübt, entfällt die Teilpension. Zudem entstehen zwei Einkunftsquellen, wodurch eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer erforderlich ist.



  1. Altersteilzeit 2026: Einschränkungen und geringere Förderung

Die Altersteilzeit bleibt zwar bestehen, wird aber deutlich unattraktiver:

  • Ersatzrate sinkt ab 2026 auf 80 %

  • maximale Laufzeit ab 2029 nur noch 3 Jahre

  • Nebenbeschäftigungen nur erlaubt, wenn sie im letzten Jahr regelmäßig bestanden

  • Altersteilzeit künftig nur bei einem Dienstgeber möglich

Für Unternehmen bedeutet das: Altersteilzeit wird 2026 zunehmend zur Ausnahme und erfordert sorgfältige Planung.


  1. Bildungskarenz & Bildungsteilzeit: Neue Regeln ab 2026

Ab 2026 gelten strengere Voraussetzungen für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit:

  • Mindestbeschäftigungsdauer steigt auf 12 Monate

  • Vereinbarungen müssen Bildungsstand, Maßnahme und Bildungsziel enthalten

  • Weiterbildungsgeld wird durch eine Weiterbildungsbeihilfe ersetzt

Die Beihilfe beträgt 40,40 bis 67,94 Euro pro Tag, abhängig vom Einkommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“. Bei höherem Voreinkommen ist ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss vorgesehen.

Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2026, Auszahlungen erfolgen voraussichtlich ab Mai 2026.


  1. Freie Dienstnehmer:innen: Neue Kündigungsfristen und Kollektivverträge

Für freie Dienstnehmer:innen gelten ab 2026 neue Kündigungsfristen:

  • 4 Wochen Kündigungsfrist in den ersten 2 Jahren

  • 6 Wochen Kündigungsfrist ab dem 3. Jahr

Zusätzlich wird die Einführung von Kollektivverträgen für freie Dienstnehmer:innen ermöglicht. Der Dienstzettel muss künftig den anzuwendenden Kollektivvertrag enthalten.


  1. Steuerrecht 2026: Wichtige Änderungen für die Lohnverrechnung

Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt relevante steuerliche Neuerungen:

  • Pendlereuro steigt auf 6 Euro pro Kilometer

  • SV-Rückerstattung erhöht sich auf 750 Euro

  • Mitarbeiterprämie 2025:

    • bis zu 1.000 Euro steuerfrei

    • Auszahlung bis Februar 2026

    • Differenzierung nach Leistung oder Qualifikation möglich

    • keine Befreiung von Lohnnebenkosten

  • Ab 2026 sind nur noch 10 Überstunden pro Monat steuerfrei

  • Teilweise Rückkehr der kalten Progression


  1. Sozialversicherung 2026: Neue Werte und Sonderregelungen

Auch die Sozialversicherung wird angepasst:

  • E-Card-Serviceentgelt steigt auf 25 Euro

  • Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 551,10 Euro

  • Pflegeberufe gelten als Schwerarbeit, wenn weniger als 50 % administrativ gearbeitet wird

  • In Wien steigt der Wohnbauförderungsbeitrag auf 1,5 %

  • Neue Regeln für parallele geringfügige Beschäftigungen


  1. Trinkgeld 2026: Gesetzliche Pauschalierung kommt

Ab 2026 wird die Trinkgeldpauschale erstmals gesetzlich geregelt.

Die Pauschalen werden branchenweise festgelegt, erste Modelle gibt es für Gastronomie und Hotellerie.

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, volle Transparenz über die Trinkgeldverteilung sicherzustellen – ein wichtiger Punkt für Kontrolle und Nachvollziehbarkeit in der Personalverrechnung.



Fazit: Personalverrechnung 2026 frühzeitig vorbereiten

Die gesetzlichen Änderungen 2026 machen eine frühzeitige Vorbereitung in HR, Payroll und Lohnverrechnung unerlässlich. Neue Modelle, geänderte Förderungen und strengere Anforderungen erfordern angepasste Prozesse, klare Vereinbarungen und aktuelle Systeme.

Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Personalverrechnung 2026 befassen, reduzieren Risiken und schaffen Planungssicherheit für Mitarbeitende und Organisation.

 
 
 

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