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Verschobene Arbeitszeit

  • Autorenbild: Mario Schrank
    Mario Schrank
  • 12. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Besteht Anspruch auf Zulagen?

Das Thema der verschobenen Arbeitszeit in Kombination mit kollektivvertraglichen Zulagen ist ein Klassiker in der österreichischen Personalverrechnung. Oft herrscht Unsicherheit: Führt die bloße Verschiebung der Arbeitszeit bereits zu einem Zulagenanspruch? Die Antwort liegt im Zusammenspiel von Gesetz, Judikatur und - vor allem - dem exakten Wortlaut des Kollektivvertrags (KV).



Was ist „Verschobene Arbeitszeit“ eigentlich?

Grundsätzlich spricht man von verschobener Arbeitszeit, wenn die Lage der Normalarbeitszeit aus betrieblichen Gründen kurzfristig geändert wird.

Ein typisches Beispiel: Ein Mitarbeiter, der normalerweise von 08:00 bis 16:00 Uhr arbeitet, soll aufgrund eines Eilauftrags von 20:00 bis 04:00 Uhr arbeiten).


Das Prinzip der „Zulagenautomatik“

In der Personalverrechnung stellt sich sofort die Frage: Muss für diese Stunden mehr bezahlt werden? Die Lösung liegt fast immer im sogenannten "Jede Stunde"-Prinzip:

Sieht der KV für jede Stunde in einem bestimmten Zeitraum (z.B.: zwischen 20:00 und 06:00 Uhr) geleistete Stunde eine Zulage gebührt, spielt der Grund der Arbeitsleistung keine Rolle.

  • Die Folge: Auch wenn die Arbeitszeit "nur" verschoben wurde und es sich rechtlich weiterhin um Normalarbeit handelt, muss die Zulage gezahlt werden.

  • Die Logik dahinter: Die Zulage entschädigt hier die sogenannte „Inkonvenienz“ (die Unannehmlichkeit) der Nachtarbeit an sich. Es ist egal, ob diese Arbeit langfristig geplant war oder kurzfristig angeordnet wurde - die Belastung durch die Nachtarbeit bleibt dieselbe.


Praxisbeispiel: Metallgewerbe (Arbeiter)

Das Metallgewerbe ist hier ein Paradebeispiel für die korrekte Abrechnung. Der KV sieht für Nachtarbeit eine klare Nachtarbeitszulage vor.

Der Wortlaut im KV-Metallgewerbe:

„Für jede in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr geleistete Arbeitsstunde gebührt eine Nachtarbeitszulage...“

Was bedeutet das für die Praxis?
  1. Kein Schichtzwang: Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass Zulagen nur in einem starren Schichtmodell anfallen. Das ist beim Metallgewerbe-KV nicht der Fall.

  2. Auslöser Verschiebung: Ordnet der Arbeitgeber eine Verschiebung in diesen Zeitraum an, löst jede dort gearbeitete Stunde automatisch den Anspruch aus.


Fazit für die Personalverrechnung

Prüfen Sie bei Dienstplanänderungen immer den Wortlaut Ihres Kollektivvertrags. Steht dort der Passus "für jede geleistete Stunde", ist die Zulage bei einer Verschiebung in die Nachtstunden Pflicht - unabhängig von Schichtmodellen oder Überstundenregelungen.



 
 
 

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